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BGH, 12.12.1956 - V ZR 200/55 |
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Rechtsmittel
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- RG, 01.07.1916 - V 140/16
Umgehung eines Vorkaufsrechts durch Tausch. Sittenwidrigkeit.
Auszug aus BGH, 12.12.1956 - V ZR 200/55
Dies ist dann der Fall, wenn der Vorkaufsverpflichtete bei der Veräußerung des mit dem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks sich zur Umgehung des Vorkaufsrechts anstelle einer Geldleistung eine andere Gegenleistung ausbedingt, für deren Erlangung kein vernünftiger Grund ersichtlich ist, die er also nicht braucht, oder die er, falls er sie braucht, sich ohne Umgehung des Vorkaufsrecht auf andere Weise verschaffen kann (RGZ 88, 361 [366]; RG JW 1934, 1412 [1414]). - RG, 17.06.1929 - VIII 170/29
Tritt die Befugnis zur Ausübung des Vorpachtrechts ein, wenn der Verpflichtete …
Auszug aus BGH, 12.12.1956 - V ZR 200/55
Der Vorkaufsverpflichtete kann den Vertrag mit dem Dritten nach Maßgabe seiner eigenen Interessen gestalten und braucht dabei keine Rücksicht darauf zu nehmen, ob die von ihm ausbedungenen Gegenleistungen vom Standpunkt des Vorkaufsberechtigten vertretbar sind (RGZ 125, 123 [126];… BGB RGRK 10. Aufl. § 504 Anm. 2).
- BGH, 18.05.1960 - V ZR 173/58
Voraussetzungen des Anspruchs auf Löschung eines Vorkaufsrechts aus dem Grundbuch …
Es hat sich in diesem Zusammenhang insbesondere mit dem Urteil eines anderen Senats desselben Gerichts auseinandergesetzt (2 U 51/54; in dem hierzu ergangenen Urteil des Senats vom 12. Dezember 1956, V ZR 200/55, ist die hier zu entscheidende Frage offen geblieben), in dem die Beschränkung des in einem Pachtvertrag bewilligten Vorkaufsrechts auf die Lauer dieses Vertrags bejaht wurde.